AGB
Allgemeine
Liefer- und Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden allgemeinen
Liefer- und Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten für alle von
palmer images durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
2.
Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw.
des Angebots von Palmer Images durch den Kunden, spätestens jedoch mit der
Annahme des Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB
widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erklären.
Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei
denn, dass palmer images diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im
Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche Einbeziehung
auch für alle zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des
Fotografen.
II. Überlassenes Bildmaterial
1. Die AGB gelten für jegliches dem
Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in
welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für
elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt
an, dass es sich bei dem von palmer-images gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5
Urheberrechtsgesetz handelt.
3. Vom Kunden in Auftrag gegebene
Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind eigenständige Leistungen, die zu
vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum vom Fotografen,
und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. Der
Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an
Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen
Verarbeitung weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten
Sendung oder Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials betreffen, sind
innerhalb von 48 Stunden nach Empfang mitzuteilen. Anderenfalls gilt das
Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet zugegangen.
III.
Nutzungsrechte
1.
Der Kunde erwirbt grundsätzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche
Exklusivrechte oder Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und
bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
3.
Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige
Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der
Publikation und in dem Medium oder Datenträger, welche/-s/-n der Kunde
angegeben hat oder welche/-s/-r sich aus den Umständen der Auftragserteilung
ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich das Objekt (Zeitung, Zeitschrift usw.),
für das das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der Versandadresse
zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende
Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist
honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des
Fotografen. Das gilt insbesondere für:
* eine Zweitverwertung oder Zweitveröffentlichung,
insbesondere in Sammelbänden, produktbegleitenden Prospekten, bei
Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
* jegliche Bearbeitung, Änderung
oder Umgestaltung des Bildmaterials,
* die Digitalisierung, Speicherung oder
Duplizierung des Bildmaterials auf Datenträgern aller Art (z.B. magnetische,
optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD-ROM, CDi,
Disketten, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht
nur der technischen Verarbeitung des Bildmaterials gem. Ziff.III 3. AGB dient,
*
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf CD-ROM, CDi, Disketten
oder ähnlichen Datenträgern,
* jegliche Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten
im Internet oder in Online- Datenbanken oder in anderen elektronischen Archiven
(auch soweit es sich um interne elektronische Archive des Kunden handelt),
*
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der
Datenfernübertragung oder auf Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf
Bildschirmen oder zur Herstellung von Hardcopies geeignet sind.
5.
Veränderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich
geschützten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des
Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das
Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als
Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten
Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Konzern-
oder Tochterunternehmen, zu übertragen.
7. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder
Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der
Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung
zum jeweiligen Bild.
IV. Haftung
www.palmer-images übernimmt keine Haftung für die Verletzung von
Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein
entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus sowie die Einholung
von Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem
Kunden. Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus
der konkreten Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
V. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar.
Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen
Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM). Das
Honorar versteht sich zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
2. Das
Honorar gilt nur für die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff.III 3. oder 2. AGB. Soll das Honorar auch für
eine weitergehende Nutzung bestimmt sein, ist dieses schriftlich zu
vereinbaren.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B.
Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten,
Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und
gehen zu Lasten des Kunden.
4. Das Honorar gemäß V. 1. AGB ist auch dann in
voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial
nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der Aufnahmen als Arbeitsvorlage für
Layout- und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer abweichenden
Vereinbarung ein Honorar von mindestens € 75,00 pro Aufnahme an.
5. Eine
Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber
unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Kunden
zulässig. Zulässig ist außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber
entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VI. Rückgabe des Bildmaterials
1. Das Bildmaterial ist in der
gelieferten Form unverzüglich nach der Veröffentlichung oder der vereinbarten
Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum, unaufgefordert
zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung der
3-Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotografen.
2. Überlässt
der Fotograf auf Anforderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder
Veröffentlichung in Betracht kommt, hat der Kunde das Bildmaterial spätestens
innerhalb eines Monats nach Erhalt zurückzugeben, sofern auf dem Lieferschein
keine andere Frist vermerkt ist. Eine Verlängerung dieser Frist ist nur
wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt worden ist.
3. Die
Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der
Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VII.
Vertragsstrafe, Blockierung, Schadensersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des
Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des
Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des
fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch
platziertem oder nicht zuordnungsfähigem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in
Höhe von 100 % des Nutzungshonorars zu zahlen.
3. Bei nicht rechtzeitiger
Rückgabe des Bildmaterials (Blockierung) ist für die Zeit nach Ablauf der in
Ziff.VI.1.oder 2. gesetzten Fristen eine Vertragsstrafe zu zahlen in Höhe von
*
€ 0,60 pro Tag und Bild für s/w- oder Color-Abzüge oder Dia-Duplikate
* € 1,50
pro Tag und Bild für Dias, Negative oder andere Unikate.
4. Für beschädigtes,
zerstörtes oder abhanden gekommenes Bildmaterial ist Schadensersatz zu leisten,
ohne dass der Fotograf die Höhe des Schadens nachzuweisen hat in Höhe von
* €
50,00 pro s/w- oder Colorabzug oder KB-Dia-Duplikat
* € 150,00 pro Mittel- oder
Großformat-Dia-Duplikat
* € 300,00 pro Dia-Original, Negativ oder anderem
Unikat
* € 1000,00 pro nicht wiederholbarem Dia, Negativ oder anderem
Unikat.
Bei Beschädigungen sind die Sätze entsprechend dem Grad der Beschädigung
und dem Umfang der weiteren Nutzungsmöglichkeit herabzusetzen. Beiden
Vertragsparteien bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein höherer bzw.
geringerer oder gar kein Schaden eingetreten ist.
5. Bei fehlendem
Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne Belegexemplar oder bei Abrechnung ohne
Angabe, welches Bild an welcher Stelle in welcher Publikation verwendet worden
ist, ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 50% des Nutzungshonorars zu zahlen.
6.
Durch die in Ziffer VII. vorgesehenen Zahlungen werden keinerlei Nutzungsrechte
begründet.
VIII.
1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch
bei Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw.
Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die
ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu
ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am
nächsten kommt.
4. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart.